Berichte über

14. Dez. 2009

Mancher ist völlig erstaunt, wenn er vom Vermieter Post erhält mit einem Schreiben über eine Mieterhöhung. Lange gab es keine Mieterhöhung mehr und dann gleich so viel? Darf der Vermieter das? Grundsätzlich sind Mieterhöhungen erlaubt. Allerdings - und jetzt kommt es - allerdings muss der Vermieter sich dabei an die ortsüblichen Vergleichsmieten halten. Die Mieterhöhung entsprechend der ortsüblichen Vergleichsmiete ist zu akzeptieren. Diese Vergleichsmiete wird im Regelfall über den örtlichen Mietspiegel ausgewiesen. Beim regionalen Mieterbund oder unter www.mietspiegelportal.de bekommt man zum Mietspiegel die richtigen Auskünfte. Der Vermieter muss bei der Mieterhöhung noch darauf achten, dass er innerhalb von drei Jahren die Miete höchstens um 20 % auf einmal anheben darf. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vermieter vorher viele Jahre keine Mieterhöhung durchgeführt hatte. Also wir, von Steuersparmodellschiffsbeteiligungen, würden raten, in jedem Fall bei einer Mieterhöhung eine kompetente Stelle nachzufragen, ob es rechtens ist, in der angegebenen Höhe die Miete zu verändern.

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