Mancher Mieter lässt sich vom Vermieter und dessen Mietverträgen einschüchtern. Beim Auszug macht sich das oft ganz extrem bemerkbar. Der Vermieter verlangt die Renovierung der Wohnung. Der Bundesgerichtshof sagt eindeutig dazu: Geld zurück bei unnötiger Renovierung!
Wenn der Mieter beim Auszug seiner Wohnung seine Wohnung renoviert, und er war dazu gar nicht verpflichtet, dann hat sich der Vermieter ungerechtfertigt bereichert und muss dem Mieter die entstandenen Kosten erstatten. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden. Unwirksame Regelungen, die im Mietvertrag getroffen wurden, sind nicht gültig. Der Mieter musste gar nicht die Wohnung renovieren und deshalb hat er in diesem Fall Anspruch auf Erstattung der Renovierungskosten.