Berichte über

11. Sep. 2009

Leben zwei Personen in einer Lebensgemeinschaft stellt sich irgendwann die Frage, wenn ein Kind geboren wird, wo nichteheliche Kinder krankenversichert sind. Ist die Mutter des Kindes selbst gesetzlich krankenversichert und somit Kassenmitglied, dann kann das Kind kostenlos familienversichert sein. Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für den Vater, auch wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Ist der Vater gesetzlich versichert, kann das Kind über seine Krankenkasse in die Versicherung aufgenommen werden. Arbeitslosigkeit spielt hierbei keine Rolle, wichtig ist nur eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse. Zu beachten ist, dass Kinder nicht in die Familienversicherung beitragsfrei aufgenommen werden können, wenn ein Elternteil privat versichert ist oder das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Das ist im Sozialgesetzbuch V in § 10 verankert.

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