Der Bundesverband der Freien Berufe teilt in einer Pressemitteilung vom 06.11.2008 mit, dass der Krankengeldanspruch für Freiberufler und freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige wegfällt. Daher wird diesem Personenkreis geraten, noch dieses Jahr sich beraten zu lassen. Hierzu gibt es ein Infoblatt. Die Selbständigen sparen ab dem 01.01.2009 0,6 % beim Beitragssatz ein. Diese Ersparnis sollten sie nutzen, um sich im Krankheitsfall den Verdienstausfall abzusichern. Hier gibt es drei Möglichkeiten der Absicherung. Zum einen ist dies der Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in eine private Krankenversicherung oder der Abschluss von einer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung. Zu guter letzt gibt es die Möglichkeit, einen Wahltarif bei einer gesetzlichen Krankenkasse abzuschließen.
Von Alex |