Nur mal schnell einkaufen fahren, und der Hund darf im Auto mit. Aber aufgepasst! Auch auf den kleinsten Strecken darf der Hund den Fahrer im Auto nicht ablenken. Er muss unbedingt zuverlässig gesichert sein. Das schreibt der § 23 der StVO vor. Ist der Fahrer von dem Tier während der Fahrt abgelenkt oder der Hund springt ihm sogar ins Lenkrad, sodass es dadurch zu einem Unfall kommt, dann haftet die Kasko-Versicherung nicht. Sie wird nicht den Schaden übernehmen. Deshalb den Hund auch auf kurzen Fahrten in eine Transport-Box oder -Schale setzen, damit genügend Sicherheit für Hund und Fahrer im Auto gegeben ist.
Von Alex |