Berichte über

23. Nov. 2009

Die Kinder werden schnell groß. Nicht selten müssen sie in eine andere Stadt ziehen, um dort eine Ausbildung, entweder in einem Betrieb oder an einer Universität, zu beginnen. Die Frage nach den Versicherungen für Kinder in der Ausbildung ist dabei sehr wichtig. Der Sohn oder die Tochter soll doch am neuen Ort auch weiterhin richtig versichert sein. Sei es dabei an erster Stelle die Krankenversicherung, aber auch die Haftpflichtversicherung, die Rechtsschutz- und die Hausratversicherung dürfen nicht vergessen werden. Steuern Sparen Modell Schiffsbeteiligungen klärt hierzu auf. Der Nachwuchs bleibt auch nach einem Umzug in eine eigene Wohnung über die Eltern versichert. Das gilt für den Zeitraum der ersten Berufsausbildung. Erst, wenn die Kinder heiraten wollen oder eine zweite Ausbildung beginnen oder aber eigenes Geld verdienen, dann müssen sie sich um eigene Versicherungen bemühen.

8. Nov. 2009

Jeder sollte sie haben. Versichert ist durch die Hausratversicherung der Hausrat im Haus oder der Wohnung gegen Brand, Einbruchdiebstahl, Explosion, Hagel, Raub, Sturm, Leitungswasser, Blitzschlag und Vandalismus nach einem Einbruch. Das sind die wichtigsten Faktoren, die abgesichert sein sollten durch die Hausratversicherung. Richtwert für die Versicherungssumme ist immer der Neuwert der im Haus oder der Wohnung befindlichen Wertsachen und Gegenstände. Versicherte Gegenstände sind Kleidung, Teppichböden oder im Keller befindliche Hausratgegenstände. Im Laufe der Jahre sollte die Versicherungssumme immer mal wieder überprüft werden und eventuell an den neuen Stand der Werte angepasst werden. Auch muss das Preis-Leistungsverhältnis, das man vor Jahren gewählt hatte, nicht mehr für heute das beste sein. Verschiedene neue Angebote einzuholen, kann hier zu wahrem Geld sparen führen. Ist ein Schadensfall eingetreten, so ersetzt die Hausratversicherung den Neuwert der beschädigten Gegenstände, den Reparaturwert oder die Wiederherstellung der beschädigten Sachen. Wichtig ist auch, dass man, um einer Unterversicherung vorzubeugen, Im Versicherungsvertrag eine Unterversicherungsverzichtserklärung aufnimmt. Tritt ein Schaden ein, so ist der Versicherte verpflichtet, den Schaden innerhalb einer Woche bei seiner Versicherungsgesellschaft zu melden. Deshalb erneut ein Hinweis von uns: Bewahren Sie alle wesentlichen Anschaffungsbelege gut auf. Haben Sie keine mehr, dann kann die Versicherung nur eine Pauschale zahlen.

7. Okt. 2009

Nur mal schnell einkaufen fahren, und der Hund darf im Auto mit. Aber aufgepasst! Auch auf den kleinsten Strecken darf der Hund den Fahrer im Auto nicht ablenken. Er muss unbedingt zuverlässig gesichert sein. Das schreibt der § 23 der StVO vor. Ist der Fahrer von dem Tier während der Fahrt abgelenkt oder der Hund springt ihm sogar ins Lenkrad, sodass es dadurch zu einem Unfall kommt, dann haftet die Kasko-Versicherung nicht. Sie wird nicht den Schaden übernehmen. Deshalb den Hund auch auf kurzen Fahrten in eine Transport-Box oder -Schale setzen, damit genügend Sicherheit für Hund und Fahrer im Auto gegeben ist.

11. Sep. 2009

Leben zwei Personen in einer Lebensgemeinschaft stellt sich irgendwann die Frage, wenn ein Kind geboren wird, wo nichteheliche Kinder krankenversichert sind. Ist die Mutter des Kindes selbst gesetzlich krankenversichert und somit Kassenmitglied, dann kann das Kind kostenlos familienversichert sein. Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für den Vater, auch wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Ist der Vater gesetzlich versichert, kann das Kind über seine Krankenkasse in die Versicherung aufgenommen werden. Arbeitslosigkeit spielt hierbei keine Rolle, wichtig ist nur eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse. Zu beachten ist, dass Kinder nicht in die Familienversicherung beitragsfrei aufgenommen werden können, wenn ein Elternteil privat versichert ist oder das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Das ist im Sozialgesetzbuch V in § 10 verankert.

8. Jun. 2009

Hat es einmal mit den Zähnen angefangen, dass sie Probleme machen, dann hört es auch nicht so schnell wieder auf. Wichtig ist es, schon vorher vorzusorgen mit einer Zahnzusatzversicherung. Diese Art von Versicherung übernimmt die Kosten der Zahnarztrechnungen, die die gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV, nicht übernimmt. So kann man enorm Geld sparen durch die Zahnzusatzversicherung. Man sollte bei höheren Rechnungen vorab einen kostenfreien Heil- und Kostenplan von dem Zahnarzt erstellen lassen und bei dem Versicherungsunternehmen zur Prüfung und Beteiligungs-Zusage einreichen.

31. Mrz. 2009

An die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung ist seit Anfang diesen Jahres von den Arbeitgebern der Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses spätestens bei dessen Aufnahme zu melden. Dies muss geschehen wegen einer Änderung des § 28 a Abs. 4 SGB IV. Betroffen sind von der sofortigen Meldepflicht bestimmte Berufszweige, wie Personen im Baugewerbe, im Gaststätten- und Beherbungsgewerbe, im Personenbeförderungsgewerbe, im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, im Schaustellergewerbe, im Gebäudereinigungsgewerbe und in der Fleischwirtschaft. Unternehmen der Forstwirtschaft gehören ebenfalls dazu, wie auch Firmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen. Nach dem neu eingefügten § 2 a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes müssen diese genannten Personen bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitführen. Auf Verlangen müssen sie eines dieser Dokumente den Behörden der Zollverwaltung vorlegen. Auf diese Pflicht muss der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nachweislich und schriftlich hinweisen. Dieser Hinweis muss für die Dauer der Arbeiten aufbewahrt werden und auf Verlangen bei Prüfungen vorgelegt werden.

12. Mrz. 2009

Einmal im Leben ein Haus bauen. Wer träumt davon nicht. Und, wenn es dann wahr wird, dann muss eben auch auf jeden Cent geachtet werden, der ausgegeben wird. Gerne greift man da auf patente Helfer beim Bauen zurück. Das sind mit anpackende Freunde, Bekannte oder Verwandte. Alles schön und gut, aber was ist, wenn den Helfern beim Bauen etwas passiert. Völlig egal, ob diese umsonst oder entgeltlich ihre handwerklichen Leistungen bereitstellen beim Hausbau oder der Renovierung. sie müssen bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft angemeldet werden. Die Schutzbeiträge richten sich nach den Arbeitsstunden und dem jeweiligen Satz der Bau Berufsgenossenschaft. Denn, sollte ein Unfall geschehen und es bestünde kein Versicherungsschutz, dann könnte es mitunter sehr teuer werden für den Bauherrn. Und dann kommt natürlich noch die Gefahr hinzu, erwischt zu werden. Die Bauanmeldungen werden von den Ämtern an die Versicherer weitergeleitet zur Überwachung. Fazit: Patente Helfer beim Bauen besser bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

11. Nov. 2008

Der Bundesverband der Freien Berufe teilt in einer Pressemitteilung vom 06.11.2008 mit, dass der Krankengeldanspruch für Freiberufler und freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige wegfällt. Daher wird diesem Personenkreis geraten, noch dieses Jahr sich beraten zu lassen. Hierzu gibt es ein Infoblatt. Die Selbständigen sparen ab dem 01.01.2009 0,6 % beim Beitragssatz ein. Diese Ersparnis sollten sie nutzen, um sich im Krankheitsfall den Verdienstausfall abzusichern. Hier gibt es drei Möglichkeiten der Absicherung. Zum einen ist dies der Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in eine private Krankenversicherung oder der Abschluss von einer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung. Zu guter letzt gibt es die Möglichkeit, einen Wahltarif bei einer gesetzlichen Krankenkasse abzuschließen.

17. Okt. 2008

Das Bundeskabinett hat mit Beschluss vom 15.10.2008 die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2009 gemäß der Einkommensentwicklung in 2007 mitgeteilt. Nach gesetzlichen Grundlagen wird dies jedes Jahr in einem Verordnungsverfahren wiederholt. Die Einkommensentwicklung betrug in den alten Bundesländern 1,55 % und in den neuen Bundesländern 1,43 %. Der Bundesrat muss nun noch zustimmen, dennoch stehen die neuen Werte schon bereit auf der Internetseite des BMAS unter Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2009 (Entwurf). Die Sozialversicherungsbezugsgröße wird auf 2520 Euro pro Monat angehoben, die Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung steigt auf 5400 Euro pro Monat an und die für die gesetzliche Krankenversicherung maßgebliche Versicherungspflichtgrenze erhöht sich für das Jahr 2009 auf 48600 Euro.

26. Sep. 2008

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 13.08.2008 entschieden, dass der Firmennachfolger nicht für Ansprüche wegen der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen des früheren Firmeninhabers haftet. Hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Im § 25 des Handelsgesetzbuches sind die Geschäftsverbindlichkeiten aufgeführt, die mit dem Betrieb der Firma in innerem Zusammenhang stehen, hierzu zählen auch Steuern und Abgaben, nicht aber öffentlich-rechtliche Beiträge zur Sozialversicherung. Somit haftet der Firmennachfolger nicht für diese Beiträge des Vorgängers.

11. Sep. 2008

Die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherten Selbständigen bekommen ab 2009 kein Krankengeld mehr und sind somit im Krankheitsfall nicht mehr abgesichert. Dies besagt die neue Krankengeldregelung für Selbständige ab 2009. Davon sind ca. 1,5 Millionen Menschen betroffen. Der Bundesverband der Freien Berufe teilt dies aktuell in einer Pressemitteilung vom 09.09.2008 mit. Schon jetzt ist es sinnvoll und wird empfohlen, dass sich die Betroffenen Angebote von privaten Anbietern einholen und vergleichen. Hierbei muss beachtet werden, dass man 3 Jahre an die Krankenkasse gebunden ist, zu der man wechselt. Es ist dringend Handlungsbedarf geboten.

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