Der Bundesfinanzhof hat am 17.12.2008 einen Beschluss zum Thema Umsatzsteuerbefreiung für alle Glücksspiele mit Geldeinsatz erlassen. Er wurde nun am 18.02.2009 veröffentlicht. Zur Klärung ruft er den Europäischen Gerichtshof an. Rennwetten und öffentlich veranstaltete Lotterien sind in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit. Betreiber von Geldspielautomaten müssen stattdessen von jeher Umsatzsteuer auf ihre Umsätze bezahlen. Eine EU-Richtlinie sieht vor, dass grundsätzlich alle Glücksspiele mit Geldeinsatz von der Umsatzsteuer zu befreien sind. Und wegen der korrekten Auslegung dieser Richtlinie wurde nun der EuGH vom BFH angerufen. Die Mitgliedsstaaten sind nach dem Gemeinschaftsrecht angehalten, Glücksspiele jeglicher Art von der Umsatzsteuer zu befreien. Die Bedingungen und Beschränkungen können sie dabei festlegen. Bisher ist die Umsatzsteuerregelung im § 4 Nr. 9 Buchstabe b des Umsatzsteuergesetzes vom deutschen Gesetzgeber geregelt.
Von Alex |