Berichte über

29. Mrz. 2010

Passiert ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit,  dann sollte man wissen, dass man die Unfallkosten steuerlich geltend machen kann. Nicht Autofahrer können die Kosten eines Arbeitsunfalls absetzen, sondern auch Radfahrer, Motorradfahrer und Fußgänger. Gerade diesen Winter mit extrem viel Schnee und Eis könnte dies vielen arbeitstätigen Personen passiert sein. Man kann mit dem Auto gar nicht so schnell reagieren, wie man auf einer glatten Fahrbahn wegrutscht. Aber natürlich ist jeglicher Unfall gemeint. Unfälle auf dem Arbeitsweg sind steuerlich absetzbar. Dasselbe gilt für beruflich veranlasste Umzüge sowie Fahrten zu wechselnden Einsatzorten, soweit der Arbeitnehmer die Kosten dafür selbst trägt. Anerkannt werden unter anderem die eigenen Reparaturkosten, Anwalts- und Gerichtsgebühren sowie Schadensersatz, der an den Unfallgegner gezahlt wurde. In dem Fall, in dem die Versicherung den Schaden bezahlt, kann nur die Selbstbeteiligung abgesetzt werden.

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