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15. Dez. 2008

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 04.12.2008 ein Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2009 herausgegeben. Im § 38 b des Einkommensteuergesetzes wird die Steuerklassenwahl ergiebig erklärt. Es gibt für Arbeitnehmer-Ehegatten die Möglichkeit die Steuerklassen III und V zu wählen. Dabei erhält der Mehrverdienende die Steuerklasse III und der Wenigerverdienende die Steuerklasse V. Das Verhältnis bei den Lohneinkünften sollte dabei sich auf etwa 60 % zu 40 % belaufen. Verdient das Ehepaar etwa gleich viel, so sollte man auf die Steuerklassen IV und IV zurückgreifen. Zur Erleichterung der Steuerklassenwahl wurden Tabellen entworfen. Dabei wird zwischen Einkünften mit Rentenversicherungspflicht und Rentenversicherungsfreiheit beim höherverdienenden Ehegatten unterschieden.

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