Der deutsche Bundestag gab am 18.11.2008 bekannt, dass 98 % der Steuerpflichtigen von der Neuregelung durch das Jahressteuergesetz nicht tangiert sind. Dies betrifft konkret den Abzug von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung. Nach der bisherigen Regelung konnten Aufwendungen bis zu 30 % abgezogen werden, maximal 3.000 Euro. Jetzt bestimmt die Neuregelung, dass der Sonderausgabenabzug auf maximal 3.000 Euro beschränkt wird. So soll künftig der Sonderausgabenabzug auch für Schulgeld an ausländische Schulen im Bereich der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum möglich sein, sowie Zahlungen an inländische, berufsbildende Ergänzungsschulen. Die Regierung versichert, dass keine zusätzlichen Belastungen durch die Neuregelung entstehen.
Von Alex |