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2. Okt. 2008

Der deutsche Rentenversicherung Bund hat am 01.10.2008 nochmals verdeutlicht, wann die Förderung zur Riester-Rente zurückzuzahlen ist. Die Riester-Rente ist eine zusätzliche Altersvorsorge. Der Bürger zahlt Beiträge ein, vom Staat erhält er eine Zulage und er kann seine Einzahlungen bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben geltend machen. Wird die Riester-Rente allerdings nicht als Altersvorsorge verwendet, so müssen sowohl die Zulagen als auch die Steuerersparnisse zurückgezahlt werden. Solche schädlichen Verwendungen sind zum Beispiel die Kündigung des Vertrages, der Tod während der Ansparphase, der Tod während der Auszahlungsphase, der Umzug in das Ausland oder die Vermietung oder der Verkauf einer geförderten Immobilie. Dann ist die Rückzahlung der Förderung zur Riester-Rente unabwendbar.

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