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15. Dez. 2008

Die Pendlerpauschale gilt wieder nach dem Recht, wie es vor dem 31.12.2006 bestand. So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 09.12.2008 entschieden und das Bundesministerium der Finanzen und die Hessische Landesregierung haben hierzu eine Pressemitteilung verfasst. Das Urteil wird, auch wenn man die Entscheidung für falsch hält, in vollem Umfang ab dem 01.01.2009 wieder angewendet, indem man die Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer anerkennt. Ab 2007 galt die Regelung, dass die Pendlerpauschale erst am dem 20. Kilometer zum Greifen kam. Auf Gegenfinanzierungsmaßnahmen wird die Bundesregierung bis Ende 2009 verzichten, obwohl mit Steuerausfällen in Höhe von etwa 7,5 Milliarden Euro zu rechnen ist. Die Finanzämter werden angewiesen, die Steuerrückzahlungen rückwirkend ab 2007 zügig von Amts wegen zu veranlassen. Betroffen sind rund 20 Millionen Pendler. Bundesfinanzminister Steinbrück und der Hessische Ministerpräsident Koch versprechen sich von einer schnellen Abwicklung konjunkturelle Impulse. Schon bei einer Entfernung von 20 Kilometern zum Arbeitsort kann sich eine Steuerersparnis von rund 350 Euro für einen Arbeitnehmer ergeben.

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