Berichte über

1. Feb. 2010

Wer seine Einkommensteuererklärung selbst erstellen kann – gut! Wer sich aber nicht ganz sicher ist, der sollte einen Fachmann zu Rate ziehen. Das kann ein Steuerberatungsbüro sein, aber auch ein Lohnsteuerhilfeverein. Der Lohnsteuerhilfeverein erstellt die Einkommensteuererklärung gegen einen Mitgliedsbeitrag. Dieser ist gestaffelt nach den Jahreseinnahmen des Steuerpflichtigen, angefangen bei ca. 50 Euro bis ca. 250 Euro bei Jahreseinnahmen über 80000 Euro. Was darf der Lohnsteuerhilfeverein für Tätigkeiten ausüben? Er darf die Einkommensteuererklärung erstellen bei ausschließlich folgenden Einkünften: Nichtselbständiger Arbeit, Renten, Pensionen, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Unterhaltsleistungen und zusätzlich bei Einnahmen aus Kapitalvermögen, bei Vermietung und Verpachtung, bei Spekulationsgeschäften, sofern diese einen Betrag von 13000 Euro bei Alleinstehenden und 26000 Euro bei Verheirateten und Zusammenveranlagung. Weiterhin berät der Lohnsteuerhilfeverein bei Kindereldsachen und der Riester-Rente im Rahmen einer Mitgliedschaft. Das Service-Paket für einen Jahresbeitrag umfaßt die Erstellung und Abgabe der Steuererklärung, die Steuebescheidprüfung, wenn nötig, das Einspruchschreiben, die Klage und auch die ganzjährige Beratung. Man möchte sagen ein Rundumpaket. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.

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