Die Bundesregierung gab am 29.12.2008 in einer Pressemitteilung eine Übersicht mit einer Reihe von gesetzlichen Neuerungen zum 01. Januar 2009 bekannt. Die Hauptthemen sind die Neufassung des Erbschaftsteuergesetzes, steuerliche Erleichterungen wie die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung, das Jahressteuergesetz 2009, die Einführung der Abgeltungssteuer, Bürokratieabbau im Steuerverfahren und die Nutzung der Sparzulage für die Weiterbildung. Im Einzelnen auf den Punkt gebracht bedeutet dies, dass es bei der Erbschaftsteuer neue Steuersätze gibt, dass die Vererbung von Wohneigentum unter Ehepartner und auf Kinder erbschaftsteuerfrei bleibt. Der Übertrag einer Firma im Erbfall bleibt von der Erbschaftsteuer befreit, in bestimmten Fällen nur dann, wenn das Unternehmen 10 Jahre fortgeführt wird und die Mitarbeiter dabei bleiben dürfen. Künftig sollen als steuerliche Vereinfachung mehr Belege elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden können, um die Bürokratie des Steuerverfahrens so abzubauen. Die lange vorher angekündigte Abgeltungssteuer wird am dem 1.1.2009 eingeführt und kostet 25 % für Kapitalerträge zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und 8 % Kirchensteuer. Weiterhin handelt es sich um Neuerung, dass aus Verträgen für vermögenswirksame Leistungen Beträge für die berufliche Weiterbildung entnommen werden können, ohne damit die Arbeitnehmersparzulage zu verlieren.
Von Alex |