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20. Dez. 2008

Das Jahressteuergesetz zur Vereinfachung des bisherigen Steuerrechts ist beschlossene Sache und wird ab dem 01. Januar 2009 in Kraft treten. Einige wichtige Neuerungen seien nachfolgend erwähnt. Bei der Eigenheimförderung wird die Kinderzulage weiterhin bis zum 27. Lebensjahr gewährt, obwohl für das Kindergeld die Altersgrenze auf 25 Jahre mit dem Steueränderungsgesetz 2007 herabgesetzt wurde. Die betriebliche Gesundheitsvorsorge wird steuerlich gefördert. Für berufstätige Ehepaare wird ab 2010 eine neue Steuerklassenwahl möglich sein, bei der der Splittingvorteil auf beide verteilt wird. Die Verjährungsfrist für schwere Steuerstraftaten soll von 5 Jahren auf 10 Jahre angehoben werden. Schulgeld soll künftig nicht nur für Schulen in Deutschland steuerlich absetzbar sein, sondern auch für Schulen im europäischen Ausland. Vereine, deren Satzung nicht der Verfassung entspricht, sollen ab dem Jahr 2009 nicht mehr als gemeinnützig anerkannt werden.

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