Berichte über

12. Sep. 2008

Es gilt seit dem 1.1.2007 die Regelung, dass die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich absetzbar sind, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit darstellt. Hierzu sind einige Verfahren vor den Finanzgerichten anhängig, der Bundersverband der Lohnsteuerhilfevereine rät insbesondere Handelsvertretern, Lehrern und anderen Betroffenen weiterhin die Kosten für das Arbeitszimmer in voller Höhe anzusetzen. Werden diese Kosten in den ergehenden Steuerbescheiden abgelehnt, sollte man Einspruch einlegen und einen Antrag für das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen stellen. Die Bundesverbände beraten hierzu, für die Mitglieder geschieht dies kostenfrei.

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