Das Musterverfahren gegen die Abschaffung der Entfernungspauschale ist kurz vor dem Abschluss. Der Bund der Steuerzahler erwartet noch in diesem Jahr ein abschließendes Urteil. Der Gesetzgeber änderte die Regelung für die Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte zum 01. Januar 2007. Nur Fernpendler können seitdem diese Fahrten als Werbungskosten absetzen, allerdings erst ab dem 21. Kilometer. Der Bundesfinanzhof hat sich schon positiv zur Beurteilung der Entfernungspauschale in einem Beschluss geäußert. Nun bleibt die Entscheidung der obersten Verfassungsrichter abzuwarten.
Von Alex |