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26. Sep. 2008

Basierend auf dem Entwurf des dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes durch die Bundesregierung hat der Bundesrat am 19.09.2008 weitere Entlastungen gefordert. Die alleinige Steuerfreibetrags-Anhebung für Körperschaften auf 5000 Euro reiche nicht aus, denn eine entsprechende Anhebung des Gewerbesteuer-Freibetrages sei ebenso erforderlich. Grundlage für den Gesetzesentwurf ist der Abbau der Bürokratiekosten für mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe. Es soll insbesondere in den Bereichen Statistik und Gewerberecht ein 97 Millionen Euro Entlastungsvolumen für die Wirtschaft erzielt werden, sowie 8,6 Millionen für die Verwaltung.

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