Das Familienleistungsgesetz kommt ab dem 01. Januar 2009. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz der Bundesregierung zugestimmt. Das Kindergeld und die Kinderfreibeträge werden angehoben, ebenso wird die Förderung für haushaltsnahe Dienstleistungen angehoben. Im Detail bedeutet dies, dass das Kindergeld für das erste und zweite Kind um 10 Euro auf 164 Euro angehoben wird und für das dritte Kind um 16 Euro auf 170 Euro, ab dem vierten Kind um 16 Euro auf 195 Euro. Der Kinderfreibetrag wird ab dem Jahr 2009 3.864 Euro betragen. Bis zum Ende der Jahrgangsstufe 10 soll künftig jedes Kind, das hilfsbedürftig ist, 100 Euro für Schulbedarf zu Beginn des Schuljahres erhalten. Die Kinderbetreuungskosten können weiterhin zu zwei Dritteln der entstandenen Kosten steuerlich abgesetzt werden, maximal 4.000 Euro pro Jahr und pro Kind.
Von Alex |