Das Bundesministerium der Finanzen teilt am 29.10.2008 mit, dass der Kinderfreibetrag ab 2009 mehr erhöht wird, als ursprünglich Mitte Oktober 2008 in Verhandlungen geplant war. Der alle zwei Jahre vorzulegende Existenzminimumbericht der Bundesregierung liegt derzeit den Bundesministerien vor. Im Existenzminimumbericht muss die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellende Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern niedergeschrieben sein. Auf 3864 Euro soll der Kinderfreibetrag erhöht werden. Zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ergeben sich steuerliche Freistellungen in Höhe von 6024 Euro. Zeitgleich soll das Kindergeld für das erste und zweite Geld auf 154 Euro angehoben werden, für das dritte Kind auf 170 Euro und ab dem vierten Kind auf 179 Euro.
Von Alex |