Die Bundesregierung plant ab 2010 den Lohnsteuerabzug bei Doppelverdiener-Ehepaaren mittels eines Faktors untereinander neu verteilen zu können. Grundlage soll dann für beide Ehepartner die Steuerklasse IV sein, damit der weniger Verdienende mindestens in den Genuss der ihm persönlich zustehenden Steuerentlastungen durch Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale, Sonderausgaben-Pauschbetrag und Berücksichtigung von Kindern kommt. Weitere wichtige Punkte sind im Gesetzentwurf des Jahressteuergesetzes 2009 niedergeschrieben. So soll zum Beispiel die Kinderzulage bei der Eigenheimzulage weiterhin für Kinder bis zum 27. Lebensjahr gelten. Weiterhin sollen bestimmte Arbeitgeberbeiträge zur Zukunft deren Arbeitnehmer steuerfrei bleiben. Und eine Steuerstraftat soll künftig erst nach 10 Jahren verjähren, bisher waren es 5 Jahre.
Von Alex |