Berichte über

22. Sep. 2008

Zwei Studenten hatten mit ihren Klagen Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht entschied mit den Urteilen vom 17.09.2008, dass die Studenten für Ihre Wohnungen am Studienort keine Zweitwohnungssteuer zahlen müssen. Das Bundesrecht verbietet nicht und verlangt aber auch nicht die Festsetzung der Zweitwohnungssteuer. Die Länder und Gemeinden können somit selbst festlegen, welche Anforderungen sie an die Erst- und an die Zweitwohnung stellen. Somit könne im Einzelfall zugunsten eines Studierenden, etwa wegen mangelnder Leistungsfähigkeit, von der Festsetzung der Zweitwohnungssteuer abgesehen werden.

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