Berichte über

3. Jun. 2009

Für Exportgeschäfte ist der Zoll wichtig. Die Zollanmeldung entspricht einer Steuererklärung. Zollrecht ist Steuerrecht. Die Aufgabe des Zolls ist die Erhebung von Abgaben. Der Einfuhrzoll der Europäischen Gemeinschaft für industrielle Produkte liegt bei etwa 3 %. Der Zoll prüft die Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen. Wenn künftig die elektronische Verarbeitung erfolgt, werden sogenannte Plausibilitätsprüfungen erleichtert. Die Kontrolldichte und die Kontrollgenauigkeit erhöhen sich dann vehement. Immer noch steht im Vordergrund die Bekämpfung des internationalen Terrorismus, der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Produkten und die Verhinderung der Einfuhr von Plagiaten. Es finden in den Firmen regelmäßige Zollprüfungen statt. Ab dem 1. Juli diesen Jahres wird ein wesentliches Merkmal auf dem Weg zur gläsernen Lieferkette wirksam. Ab dem 1.7.2009 dürfen die Ausfuhranmeldungen nur noch elektronisch über das ATLAS-System abgegeben werden. Weiterhin werden Unternehmen in sogenannte Risikoklaseen eingestuft. Wichtig sind ausgebildete Fachkräfte in den Unternehmen, die die Zollmeldungen korrekt erstellen. Die häufigsten, in der Praxis auftretenden Fehler sind: falsche Zolltarifnummer, falscher Ursprung, falscher Zollwert.

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