Weitere neue BFH-Entscheidungen wurden zur Anwendung im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht. Bisher waren Entscheidungen aus finanzgerichtlichen Verfahren nur für die am Rechtsstreit beteiligten Personen bindend. Das Bundesministerium der Finanzen gibt in regelmäßigen Abständen die neuesten Urteile öffentlich bekannt und weist somit die Finanzämter an, die BFH-Urteile auch in vergleichbaren Fällen anzuwenden. Das kann für den einen oder anderen Fall durchaus zum Vorteil sein. Der aktuelle Link des Bundesfinanzhofes hierzu lautet im Internet: www.bundesfinanzhof.de - Aktuelle Entscheidungen -.
Von Alex |