Die Oberfinanzdirektion Koblenz teilte in einer Pressemitteilung vom 18.12.2008 mit, dass ab dem 01.01.2009 zwingend die neuen Vordrucke für Spendenbescheinigungen von Vereinen genommen werden müssen. Somit endet die Übergangsfrist am 31.12.2008. Amtliche Vordruckmuster ersetzen somit die bisherigen Zuwendungsbestätigungen, auch einfach Spendenquittungen genannt. Nur mit einer solchen Spendenbescheinigung schafft der Steuerpflichtige die Grundlage zur steuerlichen Ermäßigung. Zum Verständnis sind alle Vordrucksmuster, die Mitgliedsbeiträge, Sach- oder Geldspenden betreffen im Internet unter www.fin-rlp.de nachzulesen. Die Finanzämter geben hierzu auch Auskunft. Desweiteren gibt es eine kostenlose Broschüre, die angefordert werden kann. Ist ein Steuerbegünstigungsnachweis des Empfänger vorhanden, so reicht für Spenden bis 200 Euro die Bareinzahlungsquittung oder die Bestätigung der Bank.
Von Alex |