Der Vorschlag der europäischen Kommission vom 25.09.2008 sieht eine Vereinfachung der EU-Bestimmungen bei der Verschmelzung und Spaltung von Gesellschaften vor. Der Verwaltungsaufwand für EU-Unternehmen, insbesondere die Berichtspflichten und die Veröffentlichung, sollen bis zum Ende des Jahres 2012 um 25 % verringert werden. Bei der Veröffentlichung der Verschmelzungs- und Spaltungspläne sollen die Unternehmen das Internet und die elektronische Datenübermittlung nutzen können.
Von Alex |