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12. Sep. 2008

Das Bundesministerium der Finanzen gibt bekannt, dass gem äß § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG die Umsatzsteuer für Personenbeförderungen dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Das sind die Konsequenzen aus den Regelungen im Jahressteuergesetz 2008. Bei der Personenbeförderung mit Schiffen gilt eine Übergangsregelung, die besagt, dass der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist bei Beförderungen, die steuerbar sind. Das sind insbesondere Beförderungen, die sich auf das Inland beschränken. Bei grenzüberschreitenden Beförderungen bemisst sich die Steuer nach dem Teil, der auf das Inland entfällt. Im Bundessteuerblatt Teil I wird hierzu ein Beitrag veröffentlicht.

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