Mal sehen, ob es auch stimmt. Es wurden steuerliche Entlastungen in Milliardenhöhe von der Bundesregierung versprochen. Die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für die Kranken- und die Pflegeversicherung soll arbeitgeberfreundlich und bürokratiearm umgesetzt werden. Im Klartext bedeutet das, dass für Arbeitgeber keine neuen Pflichten beim Lohnsteuerabzug entstehen. Jede Verkomplizierung würde das Haftungsrisiko erhöhen. Ab dem kommenden Jahr 2010 werden diese Kosten zur Kranken- und Pflegeversicherung voll absetzbar sein in der Einkommensteuererklärung. Aber, wie so oft, kein Zugeständnis ohne eine andere Streichung. Und so ist es auch hier. Im Gegenzug werden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zu Lebensversicherungen nicht mehr absetzbar sein.
Von Alex |