Berichte über

14. Okt. 2008

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 10.10.2008 bekannt gegeben, dass ab dem Veranlagungsjahr 2009 gravierende steuerliche Änderungen auf die Personen zukommen, die Tagespflegeeinkünfte erzielen. Bisher mussten nur die Personen ihre Einkünfte aus der Tagespflegetätigkeit versteuern, die ihr Geld direkt von den Familien erhielten. Ab dem 01.01.2009 müssen dies nun auch die Personen tun, die ihr Geld vom Jugendamt oder von der Gemeinde erhalten. Bei der Ermittlung des erzielten Gewinns können Ausgaben, sogenannte Betriebsausgaben abgezogen werden. Hier erhöhen sich die Beträge ab 2009 pro vollzeitbetreutem Kind und pro Monat auf 300 Euro. Hierbei handelt es sich um eine Pauschale, es können aber auch Einzelaufstellungen geführt werden. Die Einkünfte aus der Tagespflege wirken sich in der Steuererklärung erst dann aus, wenn weitere Einkünfte vorliegen und insgesamt ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von mehr als 7664 Euro bei Ledigen oder 15328 Euro bei Verheirateten errechnet wird.

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