Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit hat im Bundesratswirtschaftsausschuss am 23.10.2008 folgendes vorgetragen. Laut dem derzeitigen Gesetzentwurf sollen die haushaltsnahen Dienstleistungen künftig mit 4000 Euro statt bisher 600 Euro steuerlich absetzbar sein. Die Handwerksleistungen sollen dagegen weiterhin nur mit maximal 600 Euro steuerlich geltend gemacht werden können. Der Wirtschafts- und Arbeitsminister Herr Jurk erklärte dazu, dass die steuerlichen Erleichterungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerksleistungen für ein ehrliches Handwerk und für neue Arbeitsplätze dienlich seien. Handwerksleistungen sind Renovierungen, Sanierungen und Instandhaltungen.
Von Alex |