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10. Dez. 2008

Der Bundesrat hat den Steuerentlastungen des Konjunkturpakets ab dem Jahr 2009 in seiner Sitzung am 05.12.2008 zugestimmt. Gleichzeitig wurde im Hinblick auf die Finanzkrise gefordert, dass beihilferechtliche EU-Regelungen schneller greifen sollen. Weiter fordert der Bundesrat, dass staatliche Bürgschaften auf bis zu 90 % des zugrunde liegenden Darlehens erhöht werden. Diese Vorschläge solle die Bundesregierung in der Sitzung des Europäischen Rates am 11. und 12.12.2008 vortragen. Zu den Steuerentlastungen gehören insbesondere folgende Themen. Neuwagen werden ein Jahr von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sein, besonders schadstoffarme Autos sogar 2 Jahre. Bis zu 1200 Euro können künftig steuerlich geltend gemacht werden, wenn Privathaushalte Handwerker beauftragen. Wirtschaftsgüter in Unternehmen können ab dem Jahr 2009 mit 25 % degressiv abgeschrieben werden, ebenso gelten weitere Sonderabschreibungen. Damit sollen die Unternehmen zu Investitionen angeregt werden.

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