Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 27.01.2009 in Luxemburg ein wichtiges Urteil zum Thema Spenden ins Ausland gesprochen. Spenden ins Ausland sind steuerlich absetzbar. Würde man sie von Spenden im Inland unterscheiden, so wäre das eine Ungleichbehandlung gegenüber den Einrichtungen im Ausland. Die EU-Richter urteilten, dass es eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs darstelle, die grundsätzlich verboten sei und gegen EU-Recht verstoße. Das höchste EU-Gericht war vom deutschen Bundesfinanzhof angerufen worden und hatte um Klärung gebeten. Somit ist es nun geklärt. Spenden an gemeinnützige Einrichtungen in andere EU-Staaten sind in Deutschland in der Steuererklärung absetzbar.
Von Alex |