Spenden ins EU-Ausland sind steuerlich absetzbar. Was bisher nicht möglich war, ist nun möglich. Bisher waren diese nur in der privaten Einkommensteuererklärung steuerlich absetzbar gewesen, wenn sie an Institutionen im Inland, die dafür ermächtigt waren, geleistet wurden. Nun gibt es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 27.01.2009. Danach können Spenden an gemeinnützige Einrichtigungen im EU-Ausland in Deutschland steuerlich abgesetzt werden. Das ist ein großer Fortschritt.
Von Alex |