Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 30.01.2008, abgedruckt im Bundessteuerblatt I Seite 390 wurde aktualisiert. Grund war die Änderung des § 22 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes. Im Eigenheimrentengesetz wurde die Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge verbessert. Der § 22 Nr. 5 Satz 5 wurde geändert in den § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG, desweiteren wurde das Wort Altersvorsorge-Restkapital durch das Wort Altersvorsorge(Rest-)Kapital ersetzt.
Von Alex |