Es gibt ein neues Urteil des Bundesfinanzhofes zum Thema (Schein-) Renditen bei betrügerischen Schneeballsystemen . Das Urteil erging am 28.10.2008. Darin war zu klären, ob die sogenannten (Schein-) Renditen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Absatz 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes zählen und somit zu versteuern sind. Der BFH hat entschieden, dass dem so ist. Die Kläger in diesem Fall hatten Geld bei einer Gesellschaft angelegt und dabei hohe Erträge erzielt. Diese ließen sie sich nicht voll auszahlen, sondern legten einen Großteil der Rendite gleich wieder bei der Gesellschaft an. Diese wickelte damit aber nicht Börsentermingeschäfte ab, wie ursprünglich damit geworben, sondern betätigten sich des sogenannten Schneeballsystems. Schließlich stellt der BFH weiter fest, dass die nicht ausbezahlten und dadurch wieder angelegten (Schein-) Renditen auch Einnahmen im Sinne des § 20 EStG darstellen und somit auch zu versteuern sind.
Von Alex |