Das Bundeskabinett hat am 11.12.2007 einen Gesetzesentwurf zur Erbschaftsteuer verabschiedet. Knapp ein Jahr später, genauer am 06.11.2008 wurde im Koalitionsausschuss eine Einigung erzielt. Die Erbschaftsteuer wird reformiert und bleibt bestehen. Das jährliche Aufkommen der Erbschaftsteuer beläuft sich auf etwa 4 Milliarden Euro. Vermögensübertragungen in Millionenhöhe außerhalb vom engen familiären Umfeld werden einen höheren Beitrag zum Steueraufkommen leisten. Alle Vermögenswerte werden mit dem Verkehrswert bewertet, besonders betrifft das nun die Grundstücke. Betriebsübergaben im Erbfall werden künftig gar nicht besteuert oder maximal zu 15 %. Hier gibt es ein Wahlrecht. Diese Regelung soll den Wirtschaftsstandort Deutschland sichern. Kernfamilien sollen für ein geerbtes Haus oder eine geerbte Wohnung keine Erbschaftsteuer zahlen, sofern sie mindestens 10 Jahre darin selbst wohnen. Ehegatten habe für ererbtes sonstiges Vermögen einen Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro und Kinder 400.000 Euro. Diese Reform der Erbschaftsteuer soll dazu führen, dass die Lasten gerechter verteilt werden.
Von Alex |