Der Bundesrat hat in einer Sondersitzung am 05.12.2008 dem Gesetzesbeschluss zur Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt. Sie tritt zum 01.01.2009 in Kraft. Die Verfassungsrichter vom Bundesverfassungsgericht hatten im November 2006 die Erbschaftsbesteuerung für grundgesetzwidrig erklärt. Mit der neuen Reform kommen viele wichtige Neuerungen. Zum einen werden die steuerlichen Freibeträge angehoben, selbstgenutztes Wohneigentum kann unter bestimmten Vorraussetzungen erbschaftsteuerfrei bleiben, und ganz wichtig der Unternehmensübergang bei Eintritt eines Erbfalles wird steuerlich günstiger behandelt als bisher. Die Bewertung und Versteuerung der jeweiligen Vermögensklassen werden nun einheitlich nach Verkehrswerten erfolgen. Bisher musste ein vererbtes Unternehmen 15 Jahre im Besitz gehalten werden, nun werden es 7 Jahre sein, nur dann können 85 % des Betriebsvermögens von der Steuer verschont bleiben.
Von Alex |