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17. Okt. 2008

Das im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlichte Schreiben vom 25.06.2008 des Bundesministeriums der Finanzen hat die ertragssteuerlichen Folgen aus der Umsetzung der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik in nationales Recht zum Inhalt. Diese Reform war auf EU-Ebene beschlossen worden. Am 13.10.2008 hat das BMF die Randziffer 40 zu Prämienzahlungen so gefasst, dass bei der Gewinnermittlung durch den Bestandsvergleich nach § 4 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes der Auszahlungsanspruch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen als Forderung zu aktivieren ist. So will es die gemeinsame Agrarpolitik verstanden wissen. Bis 2007 gibt es noch den Zehnmonatszeitraum, ab 2008 entfällt dieser. Die angemeldeten Flächen müssen das gesamte Jahr über beihilfefähig sein, somit entsteht die Forderung mit dem Ablauf des jeweiligen Jahres.

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