Das Bundesfinanzministerium hat am 24.09.2008 ein Gesetz entworfen, das besagt, dass ab dem Jahr 2010 alle Postanbieter für eine Auswahl häufig genutzter Produkte und Dienstleistungen umsatzsteuerbefreit sind. Die bisherige einzige Lizenz dazu, die die Deutsche Post AG innehatte, ist zum 1. Januar 2008 ausgelaufen. Allerdings ist die geplante Umsatzsteuerbefreiung an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie zum Beispiel daran, dass so genannte Post-Universaldienstleistungen flächendeckend in ganz Deutschland angeboten werden müssen. Gemäß der Neuregelung sollen einige Leistungen, wie Briefe bis 2 kg, Pakete bis 10 kg, Einschreib- und Wertsendungen weiterhin steuerfrei bleiben, dagegen Pakete über 10 kg, Expresszustellungen und Nachnahmesendungen umsatzsteuersteuerpflichtig werden.
Von Alex |