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19. Nov. 2008

Die Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin hat am 18.11.2008 beschlossen, beim Abgeordnetenhaus einen Gesetzesentwurf zur Steuererhebung durch öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften im Land Berlin vorzulegen. Das neue Kirchensteuergesetz besagt, dass die Kirchensteuer ebenso wie die Einkommensteuer auf private Kapitalerträge direkt an der Einkunftsquelle erhoben wird. Hinsichtlich anderer Einkunftsarten bleibt die Besteuerung wie bisher bestehen. Der Grund für die Änderung des Kirchensteuergesetzes ist die Einführung der Abgeltungsteuer, die ab 2009 in Kraft treten wird. Bisher wurden alle Einkünfte in der jährlichen Einkommensteuererklärung versteuert. Zuerst wird die Einkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen berechnet und dann kommen auf die Einkommensteuer noch 9 % hinzu.

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