Das Bundesministerium der Justiz teilte am 30.10.2008 in einer Pressemitteilung mit, dass am 01.11.2008 das Gesetz zur Modernisierung des neuen GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen in Kraft getreten ist. Dadurch soll in erster Linie die Wettbewerbsfähigkeit besonders im internationalen Vergleich gestärkt werden. Bundesjustizministerin Zypries nannte das GmbH-Recht moderner, praxistauglicher, einfacher bei Gründungen und sicherer für Gläubigen in Fällen der Insolvenz. Bei der GmbH-Gründung gibt es nun zwei Varianten. Die bisher bekannte mit 25000 Euro Mindeststammkapital und die zweite haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ohne Mindeststammkapital. Hier darf nicht der volle Gewinn ausgeschüttet werden, da er für die Ansparung des Mindeststammkapitals gedacht ist. Eine weitere Änderung ist die Einführung von Musterprotokollen, die Beschleunigung der Registereintragung, die Erhöhung der Attraktivität einer GmbH für den Mittelstand, Sicherung des Cash-Poolings und die nachhaltige Bekämpfung von Missbrauch.
Von Alex |