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12. Sep. 2008

Sachbezüge, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgebern in Form von freier oder verbilligter Verpflegung, Unterkunft und Wohnung bekommt, sind grundsätzlich als geldwerte Vorteile lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Die für diesen Vorteil anzusetzenden Werte werden durch Erlass der obersten Finanzbehörden in der Sachbezugsverordnung bestimmt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt in einer Pressemitteilung den Gesetzentwurf der geänderten Sozialversicherungsverordnung bekannt. Er wurde durch das Bundeskabinett beschlossen und soll ab dem 1. Januar 2009 eintreten. Die Sachbezugswerte steigen für die Verpflegung auf 210 Euro an, für die Unterkunft betragen sie 204 Euro.

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