Das Bundesministerium der Finanzen hat am 09.09.2008 die neue Ländergruppeneinteilung bekannt gegeben. Diese gilt ab dem 01.01.2008. Die Einteilung erfolgt in die Gruppen 1 bis 4. Danach wird die Leistung an die unterstützte Person nach § 33 des Einkommensteuergesetzes entweder voll, zu 3/4, zur Hälfte oder zu 1/4 bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Die neue Ländergruppeneinteilung, die ab 2008 gilt, wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Von Alex |