Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit von deutschen Gesellschaften mit beschränkter Haftung stärken. Diesem Gesetz hat der Bundesrat am 19.09.2008 zugestimmt. Existenzgründungen und Registereintragungen wurden vereinfacht, der Missbrauch wird verstärkt überwacht. Das Mindestkapital in Höhe von 25.000 Euro bleibt, für kleinere und mittlere Unternehmensgründungen gibt es künftig die Möglichkeit, eine Mini-GmbH zu gründen.
Von Alex |