Berichte über

9. Okt. 2008

Das im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 geplante Faktorverfahren stößt erheblich auf Kritik beim Deutschen Steuerberaterverband e.V.. Dieser teilte am 07.10.2008 in einer Pressemitteilung mit, dass das Faktorverfahren aus datenschutzrechtlichen Gründen bedenklich ist. Bei diesem Verfahren müsse der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber seine familiären Einkommensverhältnisse offenlegen. Die Teilnahme daran soll freiwillig sein und Ehegatten mit einem weniger verdienenden Ehepartner einen günstigeren Lohnsteuerabzug bescheren. Gut am Jahressteuergesetz 2009 heißt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. die Beibehaltung des Sonderabzugs für Schulgeldzahlungen, wobei der abziehbare Anteil besser auf 50 % angehoben werden sollte.

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