Berichte über

5. Nov. 2008

Die Saarländische Landesregierung und der Freistaat Thüringen haben Mitte September 2008 im Bundesrat den Antrag gestellt, dass auf Babyprodukte künftig nur 7% Mehrwertsteuer berechnet werden sollen, als bisher 19% Mehrwertsteuer. Damit soll eine Entlastung für Familien mit Kindern herbei geführt werden. Der Ministerpräsident Müller hielt es für unmöglich, dass auf Hundefutter nur 7% gerechnet würden, und auf Babywindeln müssten 19% berechnet werden. Die EU-Kommission plant zunächst die Ausdehnung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze im ersten Schritt auf Babywindeln anzuwenden, darauf müssten typische Kleinkinder- und Kinderprodukte aus dem täglichen Bedarf folgen. Hierfür müsste insgesamt die Richtlinie 2006/112/EG geändert werden.

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