Berichte über

29. Dez. 2008

Das Bundesministerium der Finanzen gab am 12.12.2008 die neuen Sachbezugswerte bekannt. Die Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 18.11.2008 wurde geändert und die Sachbezugswerte ab dem Jahr 2009 festgesetzt. Darunter fallen Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt arbeitstäglich an Arbeitnehmer abgegeben werden. Desweiteren sind Mahlzeiten betroffen, die anläßlich einer Auswärtstätigkeit oder des doppelten Haushalts anfallen. Somit gelten ab dem Kalenderjahr 2009 für Mahlzeiten wie ein Frühstück ein Wert von 1,53 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen 2,73 Euro. Dieses Schreiben des Bundesfinanzministeriums wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

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