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16. Okt. 2008

Die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2009 werden jetzt von den Gemeinden an die Arbeitnehmer versandt. Neu wird gegenüber dem Jahr 2008 die elfstellige Identifikationsnummer (kurz ID-Nummer) sein. Diese ID-Nummer auf den Lohnsteuerkarten 2009 wird der Arbeitgeber in die Lohnabrechnung übernehmen. Alle Angaben, wie Adresse, Geburtsdatum, Steuerklasse, Konfession und die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte sollten sorgfältig geprüft werden. Berichtigungen und Änderungen der Steuerklassen bei Ehegatten nimmt die Gemeinde vor, dahingegen die Eintragung von Freibeträgen führt das Finanzamt aus. Durch Freibeträge erhält der Arbeitnehmer schon während des Jahres mehr Lohn ausbezahlt, da er weniger Lohnsteuer zahlen muss. Ändern sich die Freibeträge vom einen zum anderen Jahr nicht, kann ein vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Wohnsitz-Finanzamt gestellt werden.

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