Berichte über

12. Sep. 2008

Jeder Steuerpflichtige muss den Nachweis aller beruflichen Aufwendungen führen, wenn er eine Steuerfreistellung seiner Einkünfte möchte. Das müssen die Bundestagsabgeordneten nicht tun. Sie erhalten pro Monat eine Kostenpauschale in Höhe von 3.786 Euro. Diese wird jährlich in Höhe der Inflationsrate angepasst. Bei den anderen Steuerpflichtigen wird der Werbungskostenpauschbetrag immer wieder gekürzt. Gegen diese Ungleichbehandlung führt der Bund der Steuerzahler ein Musterverfahren und unterstützt somit das Klageverfahren des Finanzrichters Dr. Balke. Das Ergebnis wird noch im September erwartet.

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