Die Städte und Gemeinden fordern erneut, dass die Gewerbesteuer für die freien Berufe kommen soll. Mit der Ausdehnung der Gewerbesteuer auf die freien Berufe kämen zusätzliche Gelder in die Kassen der Städte und Gemeinden. Nach deren Meinung nutzten nämlich diese die von den Städten finanzierten kommunalen Infrastrukturmaßnahmen genauso wie die Gewerbebetriebe. Dem hatte allerdings das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 15.1.2008 widersprochen. Es sei verfassungsrechtlich nicht erforderlich, die Freiberufler in die Gewerbesteuer einzubeziehen. Der Bund der Steuerzahler ist absolut dagegen, dass die Gewerbesteuer auf die freien Berufe ausgedehnt wird. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke sagte hierzu: “Weitere Personengruppen oder Unternehmen in eine Steuer einzubeziehen, die gravierende Mängel und Nachteile aufweist, ist Ausdruck von Hilflosigkeit ersten Ranges.” Außerdem sei nicht die Ausdehnung dieser Steuer erforderlich, sondern der Abbau der Steuer. Der Bund der Steuerzahler schlägt in einer aktuellen Studie vor, die Gemeinden mit verfassungsrechtlich abgesicherten Beteiligungen an der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer auszustatten. Zudem sollten die Gemeindeanteile von Einkommen- und Körperschaftsteuer mit begrenzten Hebesatzrechten versehen werden. Die Gewerbesteuer verstoße gegen die Steuergerechtigkeit im Sinne einer Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und gegen das Prinzip der Steuervereinfachung und weise außerdem schwerwiegende konjunktur- und kommunalpolitische Mängel und Nachteile auf.
Von Alex |